Vorsicht bei Kebab-GewĂźrzen
Krebs erregende Substanzen in Chili und Paprika
St. Gallen. Neben dem Kebab-Fleisch untersuchte das Amt fĂźr Lebensmittelkontrolle auch die roten Kebab-GewĂźrze. Das Resultat ist beunruhigend: Nur zwei von 15 Proben waren frei von Krebs erregenden Substanzen.
Kßrzlich berichteten wir auf dieser Seite, dass das Kebab-Fleisch qualitativ besser sei als sein Ruf. Die Freude erhält nun einen Dämpfer. Das Amt fßr Lebensmittelkontrolle des Kantons St. Gallen hat neben dem Fleisch auch die Kebab-Gewßrze wie Paprika und Chili auf Krebs erregende Substanzen, so genannte Aflatoxine untersucht. In 13 von 15 Proben wurden solche gefunden.
Schäden am Erbgut
Die gefundenen Substanzen kĂśnnen Schäden am Erbgut verursachen. Zudem kĂśnnen kleinste Mengen bereits zu Leberschädigungen fĂźhren, heisst es beim Amt fĂźr Lebensmittelkontrolle. Trotzdem sind 0,005 mg/kg als Grenzwerte erlaubt. „Die Grenzwerte sind schon so gelegt, dass es keine Schädigungen gibt“, sagt Hans Rudolf Hunziker, Leiter des Amts fĂźr Lebensmittelkontrolle. Sieben der 13 Aflatoxinhaltigen Proben befanden sich unter dem Grenzwert. Sechs GewĂźrze Ăźberschritten die Grenzwerte und mussten aus dem Verkehr gezogen werden. In einem Fall wurde der erlaubte Wert sogar um das 70-Fache Ăźberstiegen.
Gift von Schimmelpilz
Aflatoxine beschäftigen das Amt fĂźr Lebensmittelkontrolle bereits seit einigen Jahren. „FrĂźher kamen sie beispielsweise auf Spanischen NĂźsschen, Feigen und Muskatnuss vor“, erklärt Hunziker. Es seien Gifte von Schimmelpilzen, die sich bei langsamen Trocknungsprozessen entwickelten. Während die Betriebe Spanische NĂźsschen, Feigen und Muskatnuss heute selber kontrollieren, sei das bei den Kebab-GewĂźrzen noch nicht Ăźberall der Fall. „Doch sobald das Problem bekannt ist, werden die Betriebe zur Selbstkontrolle angehalten“, sagt Hunziker. Das Gebot der Selbstkontrolle sei im Lebensmittelgesetz verankert. „Wer sich nicht daran hält, wird in die Pflicht genommen.“ Da aber gerade im Umfeld von Imbissbuden oftmals privat importiert wĂźrde und somit die gesetzliche Selbstkontrolle nicht greife, mĂźssen die Resultate beunruhigen. Das Amt fĂźr Lebensmittelkontrolle plant darum „innert nĂźtzlicher Frist“
Nachkontrollen durchzufĂźhren.
Aus dem St. Galler Tagblatt vom 07.12.2005